FAQ‘s
Häufig gestellte Fragen
Wir haben in dieser Information Antworten auf die Fragen, die uns häufig gestellt werden, zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail.
Auf dem RPK-Gelände stehen lediglich wenige Parkplätze für Privat-PKWs zur Verfügung. Im umliegenden Stadtgebiet gibt es die Möglichkeit, am Straßenrand kostenfrei zu parken.
Fahrtkosten für die An- und Abreise von teilstationären Rehabilitand*innen werden vom zuständigen Kostenträger erstattet. Für stationäre Rehabilitand*innen werden ab der 9. Woche des Aufenthalts zwei Wochenendheimfahrten pro Monat durch den Kostenträger erstattet. Zusätzlich werden Fahrtkosten für den Weg ins Praktikum erstattet.
Bei einem stationären Aufenthalt wohnen Sie in einem möblierten Einzelzimmer mit eigener Dusche und WC. Die Übergabe des Haus- und Zimmerschlüssels erfolgt gegen Hinterlegung eines Pfandbetrages in Höhe von 20,00 € nach Abnahme einer Inventarliste. Mitbringen von weiterem Mobiliar ist ausschließlich nach Absprache möglich. Für Ordnung und Sauberkeit in Ihrem Zimmer sind Sie vorrangig selbst verantwortlich.
Bei Beendigung der Maßnahme ist das Zimmer vollständig zu räumen. Es besteht seitens der RPK keine Aufbewahrungspflicht über die Dauer der Maßnahme hinaus.
Ein Fernsehanschluss (Satellit) ist im Zimmer vorhanden, gegebenenfalls benötigen Sie einen geeigneten Receiver.
Das kostenfreie WLAN der Main-Kinzig-Kliniken kann auf dem gesamten Gelände genutzt werden.
Bringen Sie bitte ausreichend Bettwäsche in Normalgröße und Handtücher mit. Sie benötigen ebenfalls Sportkleidung und hallentaugliche Turnschuhe.
Für Nutzer*innen der teilstationären Maßnahmenform stehen in den Garderoben Spinde zur Verfügung. Ein Spind kann gegen Hinterlegung eines Pfandbetrages in Höhe von 20,00 € genutzt werden.
Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes in der RPK Schlüchtern eine fachärztliche Behandlung benötigen, können Sie wie gewohnt einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen.
Waschmaschine und Trockner stehen kostenfrei im Hauswirtschaftsraum zur Verfügung. Dort befindet sich ebenfalls eine Dusche, die nach Absprache von teilstationären Rehabilitand*innen genutzt werden kann.
Das Verpflegungsgeld beträgt 3,60 Euro/Werktag bei teilstationärer beziehungsweise
6,20 Euro/Kalendertag bei stationärer Nutzung. Das Geld wird Ihnen wochenweise ausgezahlt oder überwiesen.
In der stationären Maßnahmenform wird ein Anteil für Frühstück und Abendessen in eine Haushaltskasse eingezahlt, welche von den Rehabilitand*innen in Eigenverantwortung verwaltet wird. Der Einkauf erfolgt gemeinsam nach Absprache.
Zu Mittag verpflegen Sie sich selbst. Sie können je nach Tagesplan auch in der Kantine der Main-Kinzig-Kliniken ein kostengünstiges Mittagessen einnehmen.
Besuch können Sie Montag bis Freitag zwischen 17:00 Uhr und 22:00 Uhr und am Wochenende zwischen 09:30 Uhr und 22:00 Uhr nach Rücksprache mit dem RPK-Team empfangen. Je nach geltenden Regelungen können Besuche beispielsweise zum Infektionsschutz versagt werden.
Wir haben viele Informationen zur Freizeitgestaltung zusammengestellt. In der Gruppe „Außenaktivität“ erhalten Sie entsprechende Anregungen.
Wenn Sie Ihre Post in die RPK zugestellt bekommen möchten, müssen Sie bei der Post einen Nachsendeantrag stellen. Die eingehende Post wird im Sekretariat gesammelt und verteilt. Für jeden Rehabilitanden ist im Speiseraum ein Postfach vorhanden.
Im Haus besteht Alkohol- und Rauchverbot. Rauchen ist außerhalb des RPK-Geländes an festgelegten Plätzen möglich. Drogenverbot versteht sich von selbst.
Während der Maßnahme erhalten Sie weiter Ihre finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Bürgergeld und Grundsicherung nach dem SGB XII werden weiter gewährt. Im Verlauf der Rehabilitation kann seitens des Jobcenters gefordert werden, dass vom Bürgergeld in die Grundsicherung gewechselt wird. Bei diesem Prozess begleiten wir Sie.
Beziehen Sie vor der Maßnahme ALG I oder Krankengeld, muss Übergangsgeld beantragt werden. Die Unterlagen hierzu werden Ihnen in der Regel vorweg vom Kostenträger zugesandt.
Während Ihrer Praktika erhalten Sie außer der Fahrtkostenerstattung keine zusätzliche Vergütung.