Wahlleistungen
Man unterscheidet zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen und Wahlleistungen.
Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der allgemeinen Krankenhausleistungen außer den gesetzlichen Zuzahlungen keine gesonderten Kosten.
Wahlleistungen hingegen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen. Diese sind gesondert zu vereinbaren und vom Patienten selbst zu bezahlen. Ob eine Zusatzversicherung des Patienten für diese Kosten aufkommt, ist im Vertragsverhältnis zwischen Krankenhaus und Patient ohne Belang.
Für so genannte wahlärztliche Leistungen bedeutet dies, dass Sie sich damit die persönliche Zuwendung und besondere fachliche Qualifikation und Erfahrung der liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses hinzukaufen (»Chefarztbehandlung«). Selbstverständlich werden Ihnen auch ohne Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch erforderlichen Leistungen zuteil, jedoch richtet sich dann die Person des behandelnden Arztes ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.
Wahlleistungen in den Main-Kinzig-Kliniken
In unseren Häusern in Gelnhausen und Schlüchtern bieten wir Ihnen folgende Wahlleistungen an:
- Wahlärztliche Leistungen
- Unterkunft in einem 1- bzw. 2-Bettzimmer
- Mitaufnahme einer Begleitperson
Generell stehen für unsere Patienten im Krankenhaus Gelnhausen im Gebäude B und im Gebäude A (6. OG) überwiegend 2-Bettzimmer zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Anlage zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen unter Punkt 11.