Leistungsspektrum
Was sind mögliche Behanldungsgründe für eine Psychotherapie?
- Depressionen, Anpassungsstörungen und Bewältigung von Lebenskrisen (z.B. nach Trennung, Verlusterlebnissen oder schweren körperlichen Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Krebserkrankungen, Schlaganfall oder Herzerkrankungen)
- Erschöpfung/Burn-Out
- Ängste und Panikstörungen
- Akute und posttraumatische Belastungsstörungen (z.B. nach Unfällen oder Gewalterfahrung)
- Zwangsstörungen
- Selbstunsicherheit oder soziale Phobien
- Persönlichkeitsstörung
- Behandlung nach Reha-Aufenthalten
- Nicht-stoffgebundene Suchterkrankungen (Spielen, Kaufen, Internet, Handy usw.)
- Schmerzbewältigung
Wie läuft eine Psychotherapie ab?
Unsere Praxis ist eine reine »Bestellpraxis«, d.h. die Termine werden ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung angeboten.
Die Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Erstgesprächs erfolgt über unsere Telefonsprechstunde. Bitte beachten Sie, dass es bei der Vereinbarung eines Erstgesprächstermins zu längeren Wartezeiten kommen kann, da die Nachfrage nach Psychotherapieplätzen hoch ist und eine Psychotherapie in der Regel eine mehrmonatige Behandlung darstellt.
Im Erstgespräch wird abgeklärt, was der aktuelle Behandlungsanlass ist und ob weitere Sitzungen vereinbart werden.
Vor Beginn einer Therapie finden im Anschluss an das Erstgespräch zunächst Probesitzungen statt (sogenannte »probatorische Sitzungen«). Diese Zeit dient der Klärung der aktuellen Probleme, der Formulierung von Therapiezielen und der beiderseitigen Entscheidungsfindung, ob ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden soll bzw. ob die Voraussetzungen für die Antragsstellung erfüllt sind.
Wir behandeln gesetzlich und privat versicherte Personen. Die gesetzlichen Krankenkassen genehmigen eine Psychotherapie in der Regel bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung und positiver Behandlungsaussicht durch eine Psychotherapie.
Bei Privatversicherten sollte eine Klärung bei der zuständigen privaten Krankenkasse über Umfang der Versicherungsleistungen für Psychotherapie und die Modalitäten der Antragsstellung vor Therapiebeginn erfolgen.
Bei der Antragsstellung auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse unterstützen wir Sie gern.
Nach Genehmigung der Therapie kann mit der eigentlichen Psychotherapie begonnen werden. Die Termine finden dann in der Regel wöchentlich zu festen Terminen (je 50 Minuten) statt.