Bitte denken Sie immer daran, Versichertenkarte und Überweisung mitzubringen. Es ist durch gesetzliche Regelungen festgelegt, dass wir ohne ihre Versichertenkarte die erbrachten Leistungen nicht abrechnen können. Falls Sie keine Überweisung mitbringen können, sind wir von der Krankenkasse verpflichtet, eine »Praxisgebühr« in Höhe von zehn Euro einzuziehen. Hier sind wir nur der Verwalter und müssen das Geld weiterleiten. Sobald Sie die Überweisung nachreichen, können wir Ihnen die Gebühr zurückerstatten und aus unserer Abrechnung ausbuchen. Wir bitten um Verständnis für diese Umstände, die wir nicht beeinflussen können. Darüber hinaus möchten wir Sie bitten, alle Vorbefunde Ihres Hausarztes zu Ihrem ersten Termin in unserer Praxis mitzubringen. Das hilft uns, Ihre Erkrankung besser zu erkennen und rascher zu behandeln.