Informationen für Niedergelassene
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
Ihre Patientin / Ihr Patient wird sich einer Operation in einem Anästhesieverfahren (Allgemeinanästhesie, Spinal- / Periduralanästhesie oder Regionalanästhesie) unterziehen. Um das Narkoseverfahren entsprechend dem individuellen Vor- und Begleiterkrankungsprofil Ihres Patienten optimal durchführen zu können, bitten wir Sie Ihrem Patienten Kopien von aktuellen Befunden/Briefen von seinem Kardiologen, Pulmonologen, Internisten, Endokrinologen bzw. von vorherigen Klinikaufenthalten (auch bei früheren Operationen) auszuhändigen. Es ist möglich, dass einige dieser Untersuchungen im Klinikum erneut durchgeführt werden müssen, ggf. kann aber auch bei Überschreitung von Untersuchungsintervallen bereits vorab eine ambulante Wiedervorstellung vor der Vorstellung in der Klinik erfolgen. Die Patienten müssen auch ihren aktuellen Medikamentenplan und wenn vorhanden: Schrittmacherausweis, Allergiepass, Anästhesieausweis, Betreuerausweis oder eine Vorsorgevollmacht mitbringen.
Bei bestimmten Befundkonstellationen sind ggf. zusätzliche Untersuchungen zu fordern.
Ein EKG ist indiziert bei Patienten mit klinischen Symptomen einer ischämischen Herzerkrankung, bei Herzrhythmusstörungen, Herzklappenerkrankungen, einer Herzinsuffizienz, bei Trägern eines implantierten Defibrillators (ICD), bei Niereninsuffizienz sowie bei einem bestehenden Diabetes mellitus.
Eine Röntgen-Thorax Aufnahme bzw. ein entsprechender Befund ist erforderlich wenn eine klinische Verdachtsdiagnose mit Konsequenzen für das perioperative Vorgehen (z.B. Pleuraerguss, Atelektase, Pneumonie etc.) erhärtet oder ausgeschlossen werden soll.
Ein Lungenfunktionstest ist nur erforderlich bei neu aufgetretenen (bzw. dem Verdacht auf) akut symptomatischen pulmonalen Erkrankungen zur Schweregradeinschätzung und Therapiekontrolle, oder wenn ein Thoraxeingriff erfolgt.
Laborwerte sind bei entsprechender Medikamentenanamnese (Einnahme oraler Antikoagulanzien, Diuretika ect.) sowie bei klinischem oder anamnestischen Verdacht auf eine Gerinnungsstörung (z.B. positive Blutungsanamnese), zur Kontrolle potenzieller Nebenwirkungen von Medikamenten oder bei Vorliegen schwerer Organdysfunktionen (kleines Blutbild, Thrombozytenzahl, Quick, PTT, Kreatinin, Kalium, GPT, GGT). Die Befunde sollten nicht älter als 6 Wochen sein.