Sprechstunden
Im Notfall
Wenden Sie sich bitte an unsere Intersdisziplinäre Notaufnahme. Hier sind wir fachübergreifend 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar, um die Notfallbehandlung sicherzustellen.
Interdisziplinäre Notaufnahme
Die Interdisziplinäre Notaufnahme (INA) finden Sie im Anbau links neben dem Haupteingang, Erdgeschoss.
Kurfürstenstraße 17
36381 Schlüchtern
Tel. 06661 81-2359
Fax 06661 81-2341
Wenn Sie von Ihrem Haus- bzw. Facharzt eine Verordnung zur Krankenhausbehandlung (Einweisung) oder eine Überweisung (zur ambulanten Operation) erhalten haben, bitten wir Sie, vorab telefonisch einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Privatsprechstunde bei Dr. Christoph Schreyer für Privatpatienten und Selbstzahler.
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Ein besonderer Schwerpunkt der Chirurgie in Schlüchtern ist die Endoprothetik, die Gelenkersatzoperation an Hüft- und Kniegelenken.
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Infobrief für Hausärzte
Für Patienten mit allgemeinchirurgischen Erkrankungen (Schilddrüse, Darm, Galle, Leistenbruch usw.).
Montag 09:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:30 – 11.00 Uhr
Terminvereinbarung unser Sekretariat Tel. 06661 81-2202.
Für Patienten mit operationswürdigen Schultererkrankungen
Dienstag nach Vereinbarung.
Terminvereinbarung unser Sekretariat Tel. 06661 81-2202.
Montag 12:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Terminvereinbarung unser Sekretariat Tel. 06661 81-2202.
Wichtige Informationen zu den Indikationssprechstunden
Überweisungen können im Krankenhaus wegen einer fehlenden Ermächtigung nicht angenommen werden, Sprechstunden auf Kulanz sind gesetzeswidrig und können wegen unlauterem Wettbewerb strafrechtlich verfolgt werden.
Aus diesen Gründen können wir zur Indikationssprechstunde nur Patienten aufnehmen, die mit einer Einweisung durch Ihren Haus- oder Facharzt oder als Selbstzahler vorstellig werden. Die Untersuchung in der Sprechstunde gilt als Voruntersuchung zur Operation und ist somit durch die DRG abgegolten. Dies bedeutet, dass auch bei einem OP-Termin in 3-4 Monaten keine erneute Einweisung erforderlich ist.
Wir bieten zwei Möglichkeiten an, die Sprechstunde zu besuchen.
1. Mit Einweisung - Abrechnung durch das Krankenhaus möglich, evtl. noch benötigte Zusatzuntersuchungen können durch uns erfolgen.
2. Als Selbstzahler - bei vorliegenden Röntgenbildern wird dem Patienten lediglich die Untersuchung und Beratung nach GOÄ in Rechnung gestellt.
Da das Krankenhaus im Zusammenhang mit § 39 SGB V verpflichtet ist, jede stationäre Einweisung auf ihre stationäre Behandlungsnotwendigekit hin kritisch zu überprüfen, würde in Fällen, in denen sich eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit nicht herausstellt, eine Abrechnung im Rahmen der vorstationären Pauschalen (für die jeweilige Fachabteilung, sowie ggf. notwendige, aufwendige radiologische Leistungen) erfolgen. Diese sollte allerdings nur in Ausnhamen zum Tragen kommen.